Das am 20.05.2020 in Kraft getretene Gesetz der Gutscheinlösung galt rückwirkend für Tickets, die vor dem 08.03.2020 für Veranstaltungen gekauft wurden, welche aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht planmäßig stattfinden konnten oder können. Für diese konnte der jeweilige Veranstalter, anstelle der Erstattung des Eintrittspreises, einen Gutschein ausstellen. Das Gesetz ist zum 31.12.2021 ausgelaufen.